Gründung | Veranstalter-Prinzip | ||
Am 23.11.2008 gründeten nachfolgend aufgeführte Mitglieder im Dojo des "1. Jiu-Jitsu-Verein Sachsen-Anhalt Stendal 1993 e.V." die IJJA e.V. : 01. Karsten Ullrich, 5. Dan Jiu-Jitsu 02. Steffi Gericke, 4. Dan Jiu-Jitsu 03. Stephan Scholze, 2. Dan Jiu-Jitsu 04. Paul Hauschulz, 2. Dan Jiu-Jitsu 05. Carsten Weschke, 2. Dan Jiu-Jitsu 06. Manfred Hauschulz, 2. Dan Jiu-Jitsu 07. Willi Schinitziki, 2. Dan Jiu-Jitsu 08. Stephan Balischewski, 1. Dan Jiu-Jitsu 09. Christian Scholze, 1. Dan Jiu-Jitsu 10. Wolfgang Adam, 1. Dan Jiu-Jitsu 11. Kornelia Brasche, 1. Dan Jiu-Jitsu 12. Sabrina Mersetzky, 1. Kyu Jiu-Jitsu 13. Dr. Burkhard Balischewski, 3. Kyu Jiu-Jitsu 14. Meiken Sellhusen, 4. Kyu Jiu-Jitsu 15. Liane Mersetzky, 4. Kyu Jiu-Jitsu Alle hier aufgeführten und von der "Deutschen Jiu-Jitsu Union e.V." durch Prüfungen erreichten Dan- und Kyu-Graduierungen wurden bei Gründung der IJJA e.V. übernommen. | Fleiß wird belohnt Der Veranstalter haftet in der rechtlichen Haftung immer und nicht den Ausrichter. Daher wurde das "Ausrichterprinzip" in "Veranstalterprinzip" in den Satzung der DJJA und IJJA umbenannt. Der "Veranstalter" einer Veranstaltung der DJJA und IJJA haftet nach Zusage des jeweiligen Präsidums in eigener Verantwortung mit dem wirtschaftlichen Risiko, er behält alle Einnahmen und regelt alle Ausgaben! Der "Veranstalter" führt nach jeweiliger Präsidiumszusage die jeweilige Veranstaltung unter den Namen (Überschrift) der DJJA oder IJJA! Die beiden Verbände DJJA und IJJA können auch jeder für sich eigenständig, gemäß iher Satzung, selbst "Veranstalter" sein! Der jeweilige Verband, hier DJJA oder IJJA, kann im eigenem Ermessen als Schirmherr zum jeweiligen "Veranstalter" ohne finanzielle Unterstützung auftreten und diese jederzeit aufheben (gemäß Satzungen der DJJA und IJJA)! In Deutschland ist eine IJJA-Mitgliedschaft nur als DJJA-Mitglied möglich! Anmerkung: Vom Hausrecht des "Ausrichters" bleibt die IJJA e.V. als "Veranstalter" unberührt! | ||