MITGLIEDS-NATIONEN
Deutschland | Sierra Leone | Polen | Belgien | Luxemburg | Schweden | Norwegen | Tschechische Republik | Ägypten | Georgien | Japan |
Österreich | Schweiz | Großbritanien | Algerien | USA | Angola | Thailand |
MITGLIEDSCHAFTEN
ORDENTLICHE MITGLIEDER
Diese Mitglieder bilden das Organisationsteam für alle oben angeführten Veranstaltungen.
AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDER
- deutsche Landes- und Bundesverbände,
- ausländische Verbände,
- ausländiche Vereine.
Aufnahmen über formlosen schriftlichen Aufnahmeantrag an das geschäftsführende Präsidium der "International Jiu-Jitsu Academy e.V.".
Austritte jederzeit über formlosen Antrag (mit und / oder ohne Begründung) möglich.
Hinweis:
Die außerordentlichen DJJA- Mitglieder sind gleichzeitig außerordentliche IJJA- Mitglieder!
ORGANIGRAMM der INTERNATIONAL JIU-JITSU ACADEMY e.V. (IJJA e.V.) | ||
ordentliche Mitglieder | außerordentliche Mitglieder | |
- Mitglieder vom "1. Jiu-Jitsu-Vereine Sachsen-Anhalt Stendal 1993 e.V." - alle ordentlichen Mitglieder der "Deutschen Jiu-Jitsu Akademie e.V." | - deutsche Landes- und Bundesverbände - ausländische Verbände - ausländische Vereine Anmerkung: Alle außerordentlichen Mitglieder der DJJA e.V. sind gleichzeitig außerordentliche Mitglieder der IJJA e.V.! | |
Mitgliedsbeiträge der ordentlichen DJJA-Mitglieder zahlt die "Deutsche Jiu-Jitsu Akademie e.V."! Mitgliedsbeiträge der außerordentlichen DJJA- Mitglieder zahlt ebenfalls die "Deutsche Jiu-Jitsu Akademie e.V.! | Mitgliedgliedsbeiträge - deutsche Landes- und Bundesverbände (80,- € / jährlich) - ausländische Verbände (80,- € / jährlich) - ausländische Vereine (50,- € / jährlich) Zahlbar jährlich bist zum 30.04. im jeweiligen Geschäftsjahr! | |
Beitragspflicht!!! Mitgliedsbeiträge und sonstige Beiträge werden nicht zurück gezahlt! Bei Nichtzahlung des Mitgliedbeitrages (nach 2 Mahungen im Mai des laufenden Geschäftsjahres durch den Geschäftsführer der IJJA) erfolgt der Ausschluss über Beschluss des geschäftsführeneden IJJA-Präsidiums. Mitgliedsbeiträge bei Aufnahmen außerordentlicher Mitglieder, die nicht aus der DJJA stammen, werden im laufendem Geschäftsjahr ab dem Aufnahmemonat berechnet (2 Mahnungen ggf. bei Nichtzahlung im Folgemonat)! Die Mitteilung über den Ausschluss versendet der Geschäftsführer der IJJA e.V. (dieser Ausschluss-Beschluss ist rechtlich unantastbar) |
Die IJJA e.V. weist von sich aus grundsätzlich keine außerordentlichen Mitglieder aus, auch nicht auf Nachfragen
von Vereinen und Verbänden außerhalb der IJJA e.V.!
Es steht jedem außerordentlichen Mitglied der IJJA e.V. frei, sich selbst zur IJJA e.V. zu bekennen.
Es gibt in der IJJA e.V. keine "Stallregeln" zu anderen Vereinen und Verbänden:
"Jeder kann sich auch außerhalb der IJJA e.V. im Kampfsport aktiv bewegen!"